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Therapie, Förderung und Beratung

  • bei Lese- und Rechtschreibstörung
    (Legasthenie, LRS)
  • bei Rechenstörung
    (Dyskalkulie, Rechenschwäche)
  • bei Legasthenie in den Fremdsprachen
  • bei Lern- und Leistungsproblemen

THERAPIEABLAUF

Kontaktaufnahme
Haben Sie die Vermutung, wurde ein Verdacht durch Lehrer oder andere Fachleute gestellt oder existiert bereits eine Diagnose einer Lese- und/oder Rechtschreibstörung, Probleme beim Erlernen der Fremdsprache oder Rechenstörung, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einer BRILE-Lerntherapeutin auf.

Ein Termin für ein Erstgespräch wird vereinbart.

Therapiebeginn
Im Erstgespräch erfahren Sie etwas über die Methoden und Vorgehensweise der jeweiligen Therapeutin. Es wird meist ein Vertrag geschlossen, worin Dauer, Regelung im Krankheitsfall, Preis und Kündigungsfristen vereinbart werden. Über ein ausführliches Gespräch erfährt die Lerntherapeutin Näheres über die Entwick-lung des Kindes, die speziellen Lernprobleme, eventuell aufgetretene psychische Probleme, die Hausaufgabensituation, die Situation in der Schule und über die Stärken, Inte-ressen und Vorlieben des Kindes. Die Therapeutin kann Sie auch beraten hinsichtlich der Möglichkeit einer Finanzierung durch das Jugendamt nach § 35 a SGB.

Therapieverlauf
In der Regel kommt das Kind einmal pro Woche zur Lerntherapie, im Einzelfall können es auch zwei Stunden sein. Um ganz auf die individuelle Situation des Kindes eingehen und eine gute Vertrauensbasis herstellen zu können, findet die Förderung im Regelfall als Einzeltherapie statt. Im Therapieverlauf finden vereinbarungsgemäß Elterngespräche, Gespräche mit den Lehrern und eventuell anderen beteiligten Fachleuten statt.

Therapiedauer
Die Behandlung von Lese- und Rechtschreibstörungen und Rechenstörungen braucht Zeit und Geduld. Eine Lerntherapie dauert im Allgemeinen mindestens ein Jahr. In manchen Fällen kann es auch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

Therapiekosten
Die Therapie ist keine verordnungsfähige Leistung im Sinne der Heilmittel-Richtlinien. Die Therapie wird daher nicht durch die Krankenkasse finanziert. In bestimmten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Sozialgesetzbuch VIII, § 35a). In der Regel müssen die Kosten von der Familie getragen werden.

Kontakt

Almut Hoffmann
Praxis für Lerntherapie
Schwarzkelchenweg 5
79111 Freiburg
Tel. 0761 38450568
E-Mail: Almut.Hoffmann@gmx.net


Andrea Röhm
Praxis für integrative Lerntherapie
Simone-de-Beauvoir-Weg 8
79111 Freiburg
Tel.: 0761 4774755
E-Mail: ar@lerntherapiefreiburg.de